Das tut weh!
Quelle: Deutsches Ärzteblatt: Aufsätze/Online "Das Gutachten im Arzthaftungsprozess: Die Pflichten der ärztlichen Gutachter" (19.08.2005)
Haben sie das Buch "Heilen verboten, töten erlaubt" von Kurt G. Blüchel auch gelesen und sich gefragt, ob er nur ein wenig übertrieben hat? Wenn ja, dann sollten sie mal selbst zum Ursprungort der Quelle gehen und sich ein wenig Klarheit verschaffen.
Unter dem Titel: "Deutsches Ärzteblatt: Aufsätze/Online "Das Gutachten im Arzthaftungsprozess: Die Pflichten der ärztlichen Gutachter" (19.08.2005)" ist beim Deutschen Ärzteblatt ein Text über die Rechte und Pflichten für Gutachter erschienen.
Einleitend gibt es gleich Anlass zur Sorge: "Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten wegen möglicher Behandlungsfehler nehmen seit Jahren stetig zu. Die Ärztekammern verzeichnen einen Anstieg von Begutachtungsfällen vor den Gutachterkommissionen. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen führen zu einer stetig steigenden Zahl von Klagebegehren vor den Zivilgerichten. Vor dem Landgericht Dortmund wurden im Jahr 2004 circa 170, im Jahr 2003 circa 160 Klagen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz eingereicht, während es 2002 noch 140 und ein Jahr davor 120 waren. " Man fragt sich, wie hoch wohl die Dunkelziffer im Bereich der Behandlungsfehler liegt. Der Anstieg der Klagen sollte einem schon zu denken geben.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass nur in Deutschland die umgekehrte Beweislast bei solchen Gerichtsprozessen gilt. D.h. der geschädigte muss dem Arzt den Fehler nachweisen und nicht umgekehrt. Dafür werden dann Gutachter bestellt, welche aber meistens eher zu gunsten der Ärzte entscheiden (nachzulesen im o.g. Buch). Immerhin haben wir ja in Deutschland Therapiefreiheit (siehe hier). Das macht die Sache nicht gerade einfacher. Ist ja auch so gewollt.
Mein liebstes Zitat aus diesem Text lautet: "Der vom Gericht bestellte Arzt darf selbst keine neuen Beweisfragen aufwerfen oder rechtliche Bewertungen vornehmen. Dies kann allenfalls dazu führen, dass der Gutachter abgelehnt wird."
Wäre ja auch ärgerlich wenn sich ein ehrlicher Arzt finden würde, der auch noch so engagiert ist und neue beißende Fragen aufwirft ohne an seine lieben Kollegen zu denken. So etwas haben wir ja gar nicht gern. Das zieht doch nur die - sowieso überflüssige - Gerichtsverhandlung in die Länge.
Haben sie das Buch "Heilen verboten, töten erlaubt" von Kurt G. Blüchel auch gelesen und sich gefragt, ob er nur ein wenig übertrieben hat? Wenn ja, dann sollten sie mal selbst zum Ursprungort der Quelle gehen und sich ein wenig Klarheit verschaffen.
Unter dem Titel: "Deutsches Ärzteblatt: Aufsätze/Online "Das Gutachten im Arzthaftungsprozess: Die Pflichten der ärztlichen Gutachter" (19.08.2005)" ist beim Deutschen Ärzteblatt ein Text über die Rechte und Pflichten für Gutachter erschienen.
Einleitend gibt es gleich Anlass zur Sorge: "Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten wegen möglicher Behandlungsfehler nehmen seit Jahren stetig zu. Die Ärztekammern verzeichnen einen Anstieg von Begutachtungsfällen vor den Gutachterkommissionen. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen führen zu einer stetig steigenden Zahl von Klagebegehren vor den Zivilgerichten. Vor dem Landgericht Dortmund wurden im Jahr 2004 circa 170, im Jahr 2003 circa 160 Klagen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz eingereicht, während es 2002 noch 140 und ein Jahr davor 120 waren. " Man fragt sich, wie hoch wohl die Dunkelziffer im Bereich der Behandlungsfehler liegt. Der Anstieg der Klagen sollte einem schon zu denken geben.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass nur in Deutschland die umgekehrte Beweislast bei solchen Gerichtsprozessen gilt. D.h. der geschädigte muss dem Arzt den Fehler nachweisen und nicht umgekehrt. Dafür werden dann Gutachter bestellt, welche aber meistens eher zu gunsten der Ärzte entscheiden (nachzulesen im o.g. Buch). Immerhin haben wir ja in Deutschland Therapiefreiheit (siehe hier). Das macht die Sache nicht gerade einfacher. Ist ja auch so gewollt.
Mein liebstes Zitat aus diesem Text lautet: "Der vom Gericht bestellte Arzt darf selbst keine neuen Beweisfragen aufwerfen oder rechtliche Bewertungen vornehmen. Dies kann allenfalls dazu führen, dass der Gutachter abgelehnt wird."
Wäre ja auch ärgerlich wenn sich ein ehrlicher Arzt finden würde, der auch noch so engagiert ist und neue beißende Fragen aufwirft ohne an seine lieben Kollegen zu denken. So etwas haben wir ja gar nicht gern. Das zieht doch nur die - sowieso überflüssige - Gerichtsverhandlung in die Länge.
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